RS OGH 2006/6/7 9ObA90/05h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.06.2006
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Norm

ArbVG §50
ArbVG §62
ArbVG §120

Rechtssatz

§ 62 ArbVG zählt die Endigungsgründe der Tätigkeitsdauer des Betriebsrates taxativ auf. Das im Gesetz nicht genannte Herabsinken der Anzahl der Arbeitnehmer unter fünf Personen bewirkt daher nicht die Beendigung der Tätigkeitsdauer des Betriebsrates.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120847

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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