RS OGH 2006/6/13 10ObS47/06v, 10ObS88/06y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.06.2006
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Norm

BPGG §4 Abs2 H
EinstV §1 Abs3
EinstV §1 Abs4

Rechtssatz

Die in § 1 Abs 3 und 4 EinstV jeweils auf einen Tag bezogenen Richtwerte und Mindestwerte sind auf den durchschnittlichen monatlichen Pflegebedarf im Sinne des § 4 Abs 2 BPGG in der Weise umzurechnen, dass einheitlich von 30 Tagen pro Monat auszugehen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120865

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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