Norm
EO §293 Abs3Rechtssatz
Die Pfändungsbeschränkungen des § 293 Abs 3 EO sollen dem Schuldner (Unterhaltsgläubiger) zeitbezogen das Existenzminimum sichern. Er soll über diese Beträge dann verfügen können.Die Pfändungsbeschränkungen des Paragraph 293, Absatz 3, EO sollen dem Schuldner (Unterhaltsgläubiger) zeitbezogen das Existenzminimum sichern. Er soll über diese Beträge dann verfügen können.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121047Dokumentnummer
JJR_20060619_OGH0002_0080OB00032_06Y0000_002