RS OGH 2006/6/19 8ObA38/06f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.06.2006
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Norm

GmbHG §74
ZPO §502 Abs1 HIII2

Rechtssatz

Der Gesellschafter hat, um eine „Umqualifizierung" in Eigenkapitalersatz zu vermeiden, das stehengelassene Kapital abzuziehen bzw die Forderung ernsthaft und aktiv gleich einem Fremdgläubiger zu betreiben. Welche Maßnahme aber als aktives Betreiben gleich einem Fremdgläubiger anzusehen ist, kann nur unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls beurteilt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120933

Dokumentnummer

JJR_20060619_OGH0002_008OBA00038_06F0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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