RS OGH 2006/6/19 8Ob38/06f

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Veröffentlicht am 19.06.2006
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Norm

ABGB §1400A
ABGB §1403 Abs1

Rechtssatz

Erfolgt beim Kreditkartengeschäft ein Widerruf des Karteninhabers vor Leistung der Kreditkartengesellschaft, hat die Kreditkartengesellschaft zwar noch nicht gezahlt, aber bereits in anderer Weise irreversibel disponiert: Beim Kreditkartengeschäft erfolgt die Annahme nämlich vorweg und wird bereits im Zeitpunkt der Unterzeichnung des Belegs wirksam. Damit fehlt es an einer Grundlage für die Möglichkeit eines Widerrufs vor Leistung der Kreditkartengesellschaft an das Vertragsunternehmen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121044

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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