RS OGH 2006/6/19 8Ob38/06f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.06.2006
beobachten
merken

Norm

ABGB §1400 A
ABGB §1403 Abs1

Rechtssatz

Darf sich nach den AGB eines Kreditunternehmens zum Kreditkartengeschäft das Widerspruchsrecht des Karteninhabers ausschließlich auf Umstände beziehen, dann kann sich ein Widerspruch des Karteninhabers nur darauf gründen, dass er überhaupt keine gültige Anweisungserklärung abgegeben hat. Lediglich in diesem Fall und im Fall eines offenkundigen Rechtsmissbrauchs besteht trotz prinzipieller Abstraktheit der Forderung des Vertragsunternehmens gegenüber der Kreditkartengesellschaft kein Anspruch; die Kreditkartengesellschaft kann in diesen Fällen Zahlung an das Vertragsunternehmen verweigern.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121045

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten