RS OGH 2006/6/20 4Ob41/06t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.06.2006
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Norm

UrhG §1 Abs1
UrhG §3 Abs1

Rechtssatz

Nur bei künstlerischer Ausgestaltung eines trotz Anweisungen Dritter bestehenden gestalterischen Spielraums erwirbt der Planverfasser Urheberrechte am Plan oder am plangemäß gefertigten Modell und damit auch am Bauwerk, das nach diesem Plan und/oder Modell errichtet worden ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120820

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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