Norm
ABGB §1295 Abs2Rechtssatz
Nicht nur der Erwerb einer Marke, sondern auch die Geltendmachung von darauf beruhenden Ansprüchen kann sittenwidrig (rechtsmissbräuchlich) sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121116Im RIS seit
20.07.2006Zuletzt aktualisiert am
14.03.2022