Norm
ABGB §1041 A1Rechtssatz
Die Pflicht zur Zahlung des Entgelts wie auch die Pflicht zur Rechnungslegung trifft den Inhaber des Unternehmens. Inhaber des Unternehmens ist die natürliche oder juristische Person, die das Unternehmen kraft eigenen Rechts und im eigenen Namen betreibt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120905Zuletzt aktualisiert am
23.02.2010