RS OGH 2009/4/29 7Ob58/06i, 7Ob277/08y, 7Ob241/08d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.06.2006
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Rechtssatz

Der Grundsatz, dass Grunddienstbarkeiten auch durch einen Pächter ausgeübt werden können, gilt auch für unregelmäßige Dienstbarkeiten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120875

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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