RS OGH 2006/6/26 16Ok51/05

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.06.2006
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Norm

KartG 2005 §1 Abs1

Rechtssatz

Bei der Prüfung wettbewerbsbeschränkender Wirkungen werden grundsätzlich sowohl die Einschränkungen der wettbewerbsrelevanten Handlungsfreiheit als auch die aktuellen oder potenziellen Auswirkungen auf Dritte erfasst. Zu prüfen ist, ob eine Vereinbarung bzw Abstimmung, die keine Wettbewerbsbeschränkung bezweckt, den Wettbewerb im betroffenen Markt in einem Maß beeinträchtigen kann, dass mit hinreichender Wahrscheinlichkeit negative Auswirkungen auf Preise, Produktion, Innovation oder Vielfalt und Qualität der Waren und Dienstleistungen zu erwarten sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120920

Dokumentnummer

JJR_20060626_OGH0002_0160OK00051_0500000_009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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