RS OGH 2006/6/27 3Ob142/06p, 1Ob80/18y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.06.2006
beobachten
merken

Norm

ZPO §82

Rechtssatz

Der Normzweck des §82 ZPO ist die Gewährleistung der Information des Prozessgegners, nicht dagegen die Sicherung der Beweisführung gegenüber dem Gericht (so schon 4Ob44/05g). Die Nichtbefolgung eines Auftrags gemäß §82ZPO ist im Prozess mit keiner unmittelbaren Sanktion verknüpft.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121004

Im RIS seit

27.07.2006

Zuletzt aktualisiert am

20.07.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten