RS OGH 2006/6/27 3Ob142/06p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.06.2006
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Norm

EO §1 Z1 IB
EO §1 Z1 IIA
ZPO allg

Rechtssatz

In einem Zivilprozess ergangene Beschlüsse, mit denen der Streitrichter Aufträge erteilte, sind dann keine Exekutionstitel im Sinne des § 1 Z1 EO, wenn deren Nichtbefolgung bereits in diesem Verfahren bestimmte Rechtsfolgen wie etwa den Verlust von Beweismitteln oder Kostennachteile nach sich zieht oder einen Einfluss auf die Beweiswürdigung haben kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121005

Im RIS seit

27.07.2006

Zuletzt aktualisiert am

12.12.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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