Norm
AußStrG 2005 §26 Abs4Rechtssatz
Die Ablehnung der Unterbrechung oder die Fortsetzung des Verfahrens nach Unterbrechung ist nicht gesondert überprüfbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120969Im RIS seit
11.07.2006Zuletzt aktualisiert am
08.05.2025