RS OGH 2022/11/9 7Ob49/06s, 7Ob202/12z, 7Ob132/22w

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Veröffentlicht am 30.08.2006
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Rechtssatz

§94 VersVG ist subsidiär zu jenen Bestimmungen ist, in denen aus bestimmten Gründen eine andere Verzinsung vorgesehen, wie zB § 352 HGB oder §1333 ABGB.§94 VersVG ist subsidiär zu jenen Bestimmungen ist, in denen aus bestimmten Gründen eine andere Verzinsung vorgesehen, wie zB Paragraph 352, HGB oder §1333 ABGB.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121307

Im RIS seit

29.09.2006

Zuletzt aktualisiert am

23.01.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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