RS OGH 2006/9/19 11Os65/06b, 13Os36/08f, 13Os114/11f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.09.2006
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Norm

StPO §281 Abs1 Z3
StPO §260 Abs1

Rechtssatz

Nichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 3 StPO liegt nicht vor, wenn die Aussprüche nach § 260 Abs 1 Z 1 und 2 StPO nicht übereinstimmen, indem dieser durch die in jenem referierte Tatsachengrundlage nicht gedeckt ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121273

Im RIS seit

19.10.2006

Zuletzt aktualisiert am

30.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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