RS OGH 2006/9/27 9ObA130/05s

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Veröffentlicht am 27.09.2006
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Norm

ArbVG §110 Abs5
GmbHG §29

Rechtssatz

Wird für eine GmbH ohne gesetzliche Verpflichtung ein Aufsichtsrat bestellt, sind dennoch die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, zu denen auch § 110 ArbVG über die Entsendung von Arbeitnehmervertretern zählt. Dies gilt auch dann, wenn ein anders bezeichnetes Gremium (hier: „Verwaltungsrat") geschaffen wird, diesem jedoch die Kernkompetenzen eines Aufsichtsrats zugeordnet werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121278

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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