RS OGH 2006/9/28 4Ob53/06g, 10Ob27/18w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.09.2006
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Norm

AußStrG 2005 §59 Abs1 Z2
AußStrG 2005 §62 A6

Rechtssatz

Eine vom Rekursgericht unzulässiger Weise beschränkte Zulassung des Revisionsrekurses ist als nicht weiter beschränkte Zulassung des Revisionsrekurses gegen die Entscheidung zu verstehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121486

Im RIS seit

28.10.2006

Zuletzt aktualisiert am

13.08.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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