Norm
VBG §33aRechtssatz
Der Anspruch des Dienstnehmers auf Sonderurlaub während der Kündigungsfrist wird nicht schon dann ausgeschlossen, wenn dieser einen Pensionsantrag stellen könnte. Die Ausnahme des § 33a Abs 2 VBG stellt vielmehr darauf ab, dass die vom Pensionsantrag abhängige Bescheinigung des Pensionsversicherungsträgers über die vorläufige Krankenversicherung bereits ausgestellt wurde.Der Anspruch des Dienstnehmers auf Sonderurlaub während der Kündigungsfrist wird nicht schon dann ausgeschlossen, wenn dieser einen Pensionsantrag stellen könnte. Die Ausnahme des Paragraph 33 a, Absatz 2, VBG stellt vielmehr darauf ab, dass die vom Pensionsantrag abhängige Bescheinigung des Pensionsversicherungsträgers über die vorläufige Krankenversicherung bereits ausgestellt wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121540Zuletzt aktualisiert am
09.01.2009