Norm
UWG §1 C2Rechtssatz
Voraussetzung für einen Unterlassungsanspruch des Erklärungsempfängers einer Schutzrechtsverwarnung ist ein sittenwidriges Handeln, das etwa bei einer Behauptung wider besseres Wissen oder bei einem bösgläubigem Schutzrechtserwerb (zB § 34 MSchG) vorläge.Voraussetzung für einen Unterlassungsanspruch des Erklärungsempfängers einer Schutzrechtsverwarnung ist ein sittenwidriges Handeln, das etwa bei einer Behauptung wider besseres Wissen oder bei einem bösgläubigem Schutzrechtserwerb (zB Paragraph 34, MSchG) vorläge.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121544Im RIS seit
21.12.2006Zuletzt aktualisiert am
13.03.2017