Norm
ABGB §143Rechtssatz
Bei der Festsetzung des Aszendentenunterhalts ist zu berücksichtigen, dass Unterhaltsansprüche gegen Nachkommen nach der Wertung des § 143 ABGB eher einen Ausnahmefall darstellen.Bei der Festsetzung des Aszendentenunterhalts ist zu berücksichtigen, dass Unterhaltsansprüche gegen Nachkommen nach der Wertung des Paragraph 143, ABGB eher einen Ausnahmefall darstellen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VorfahreEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121549Im RIS seit
21.12.2006Zuletzt aktualisiert am
23.07.2020