RS OGH 2006/11/21 4Ob192/06y, 9Ob18/09a, 4Ob49/13d

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Veröffentlicht am 21.11.2006
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Norm

ABGB §143

Rechtssatz

Bei der Festsetzung des Aszendentenunterhalts ist zu berücksichtigen, dass Unterhaltsansprüche gegen Nachkommen nach der Wertung des § 143 ABGB eher einen Ausnahmefall darstellen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Vorfahre

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121549

Im RIS seit

21.12.2006

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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