RS OGH 2013/5/23 4Ob192/06y, 9Ob18/09a, 4Ob49/13d

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Veröffentlicht am 21.11.2006
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Norm

ABGB §143
  1. ABGB § 143 heute
  2. ABGB § 143 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013
  3. ABGB § 143 gültig von 01.01.1978 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 403/1977

Rechtssatz

Bei der Festsetzung des Aszendentenunterhalts ist zu berücksichtigen, dass Unterhaltsansprüche gegen Nachkommen nach der Wertung des § 143 ABGB eher einen Ausnahmefall darstellen.Bei der Festsetzung des Aszendentenunterhalts ist zu berücksichtigen, dass Unterhaltsansprüche gegen Nachkommen nach der Wertung des Paragraph 143, ABGB eher einen Ausnahmefall darstellen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Vorfahre

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121549

Im RIS seit

21.12.2006

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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