RS OGH 2006/11/29 7Ob221/06k

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Veröffentlicht am 29.11.2006
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Norm

VersVG §6 Abs5 B4

Rechtssatz

§ 6 Abs 5 VersVG bezieht sich nur auf vereinbarte Obliegenheiten und greift dann nicht, wenn Vertragsklauseln sich darauf beschränken, gesetzlich angeordnete Obliegenheiten wiederzugeben.Paragraph 6, Absatz 5, VersVG bezieht sich nur auf vereinbarte Obliegenheiten und greift dann nicht, wenn Vertragsklauseln sich darauf beschränken, gesetzlich angeordnete Obliegenheiten wiederzugeben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121520

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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