RS OGH 2006/11/30 6Ob258/06v, 1Ob82/12h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.11.2006
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Norm

ABGB §267 Abs1
ABGB §282 A

Rechtssatz

Erbringt ein Rechtsanwalt als Sachwalter Leistungen, für die er seine besonderen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten nützt, und würde ein anderer Sachwalter hiefür einen entsprechend beruflich Qualifizierten heranziehen, gebührt dem Sachwalter ein Anspruch auf angemessenes Entgelt; maßgebend für die Angemessenheit des Entgelts eines Rechtsanwalts sind dabei die Bestimmungen des Rechtsanwaltstarifgesetzes.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 258/06v
    Entscheidungstext OGH 30.11.2006 6 Ob 258/06v
    Beisatz: Ein Anspruch auf Ersatz der Kosten rechtsfreundlicher Vertretung besteht nicht, wenn im Verfahren die Voraussetzungen für die Bewilligung der Verfahrenshilfe gegeben gewesen wären - auch wenn ein solcher Antrag tatsächlich nicht gestellt wird (so schon 6 Ob 237/03a). (T1)Veröff: SZ 2006/181
  • 1 Ob 82/12h
    Entscheidungstext OGH 24.05.2012 1 Ob 82/12h
    Auch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121612

Im RIS seit

30.12.2006

Zuletzt aktualisiert am

06.07.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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