Norm
StGB §2Rechtssatz
Außereheliche nicht festgestellte und nicht anerkannte Vaterschaft vermag keine Garantenstellung iSd § 2 StGB zu begründen. Eine eigenständige Garantenpflicht des (bloß) biologischen Vaters aus enger natürlicher Verbundenheit ist mangels planwidriger Gesetzeslücke nicht gegeben.Außereheliche nicht festgestellte und nicht anerkannte Vaterschaft vermag keine Garantenstellung iSd Paragraph 2, StGB zu begründen. Eine eigenständige Garantenpflicht des (bloß) biologischen Vaters aus enger natürlicher Verbundenheit ist mangels planwidriger Gesetzeslücke nicht gegeben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121777Dokumentnummer
JJR_20061212_OGH0002_0150OS00069_06W0000_001