RS OGH 2006/12/19 4Ob171/06k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.12.2006
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Norm

ZPO §41 D3
ZPO §41 F1
ZPO §50

Rechtssatz

Unterliegt der Kläger im Provisorialverfahren, obsiegt er jedoch im Hauptverfahren, so sind ihm nur die ausschließlich auf das Provisorialverfahren entfallenen Kosten nicht zu ersetzen. Die Kosten für die Klage wären ja auch angefallen, wenn diese nicht mit einem Sicherungsantrag verbunden gewesen wäre.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121633

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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