Norm
UVG §2 Abs1Rechtssatz
Ist der gewöhnliche Aufenthalt des Vorschusswerbers nicht bekannt, kann die Anspruchsvoraussetzung des § 2 Abs 1 UVG nicht geprüft werden, sodass bei unbekanntem Aufenthalt des Minderjährigen auch kein Unterhaltsvorschuss zusteht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0121687Dokumentnummer
JJR_20070116_OGH0002_0040OB00223_06G0000_001