Norm
ABGB §1172Rechtssatz
Ein Verlag haftet Käufern eines Druckwerks gegenüber für Schäden, die durch dessen inhaltliche Unrichtigkeit verursacht wurden, (nur) dann, wenn inhaltliche Richtigkeit zugesichert war - diese Zusicherung kann sich bei einer Anleitung schon aus der besonderen Art des Druckwerks und dem von beiden Vertragsteilen bei Kaufabschluss als selbstverständlich zugrunde gelegten Verwendungszweck ergeben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0121776Zuletzt aktualisiert am
14.11.2009