RS OGH 2007/1/22 15Os138/06t, 15Os90/15x (15Os107/15x, 15Os108/15v, 15Os109/15s)

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Veröffentlicht am 22.01.2007
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Norm

StPO §292
StPO §290 Abs1

Rechtssatz

Amtswegiges Vorgehen des Obersten Gerichtshofes anlässlich einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes kommt in Betreff eines von dieser nicht angefochtenen Urteils nicht in Betracht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0121618

Im RIS seit

21.02.2007

Zuletzt aktualisiert am

28.01.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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