RS OGH 2007/1/23 1Ob230/06i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.01.2007
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Norm

KSchG §27f Satz2

Rechtssatz

Die Minderung des vom Heimbewohner zu entrichtenden Entgelts bei Abwesenheit von mehr als drei Tagen (§ 27f Satz 2 KSchG) darf schon im Heimvertrag mit pauschalen, den Durchschnittsverhältnissen angemessenen Tagessätzen festgelegt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0121719

Zuletzt aktualisiert am

14.11.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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