RS OGH 2024/8/28 7Ob153/06k; 7Ob262/07s; 7Ob59/17b; 7Ob54/24b

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Veröffentlicht am 31.01.2007
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Norm

ABH 2010 Art6.5
AVB Versicherung von Betrieben - ABVB 2002/I Teil F Art15.2

Rechtssatz

Teil F Art 15.2 ABVB 2002/I ist eine sogenannte strenge Wiederherstellungsklausel. Auch mit einem Kauf unter Eigentumsvorbehalt ist der Eigentumserwerb und damit die Wiederbeschaffung ausreichend gesichert. Ist die Wiederbeschaffung (Wiederherstellung) einmal ausreichend sichergestellt, wird der Anspruch des Versicherungsnehmers auf Bezahlung des Neuwertes fällig. Dieser fällig gewordene Anspruch besteht auch dann, wenn sich später (hier: vor Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz) herausstellen sollte, dass trotz Sicherstellung in der Folge die Wiederbeschaffung (Wiederherstellung) unterbleibt.Teil F Artikel 15 Punkt 2, ABVB 2002/I ist eine sogenannte strenge Wiederherstellungsklausel. Auch mit einem Kauf unter Eigentumsvorbehalt ist der Eigentumserwerb und damit die Wiederbeschaffung ausreichend gesichert. Ist die Wiederbeschaffung (Wiederherstellung) einmal ausreichend sichergestellt, wird der Anspruch des Versicherungsnehmers auf Bezahlung des Neuwertes fällig. Dieser fällig gewordene Anspruch besteht auch dann, wenn sich später (hier: vor Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz) herausstellen sollte, dass trotz Sicherstellung in der Folge die Wiederbeschaffung (Wiederherstellung) unterbleibt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0121821

Im RIS seit

02.03.2007

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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