Norm
ABGB §364 Abs2 B3Rechtssatz
Auf das Eindringen größerer Tiere - wie etwa Schafe und Ziegen - auf ein Grundstück ist § 364 Abs 2 ABGB nicht anzuwenden. Solchen Eigentumseingriffen kann nur mit der Eigentumsfreiheitsklage gemäß § 523 ABGB entgegengetreten werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Immission, Negatorienklage, actio negatoriaEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0121783Im RIS seit
15.03.2007Zuletzt aktualisiert am
09.10.2018