RS OGH 2007/2/15 6Ob3/07w, 6Ob243/11w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.02.2007
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Norm

ABGB §1330 A, ABGB §1330 BI

Rechtssatz

Nach der Rechtsprechung des EGMR kann die Notwendigkeit der Verbindung eines Werturteils mit den dieses unterstützenden Fakten von Fall zu Fall je nach den Umständen variieren. Die Notwendigkeit, die einem Werturteil zugrunde liegenden Tatsachen darzulegen, ist nach dieser Rechtsprechung weniger zwingend, wenn diese Umstände der Allgemeinheit bereits bekannt sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0121739

Im RIS seit

17.03.2007

Zuletzt aktualisiert am

16.07.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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