Norm
ABGB §1330 A, ABGB §1330 BIRechtssatz
Nach der Rechtsprechung des EGMR kann die Notwendigkeit der Verbindung eines Werturteils mit den dieses unterstützenden Fakten von Fall zu Fall je nach den Umständen variieren. Die Notwendigkeit, die einem Werturteil zugrunde liegenden Tatsachen darzulegen, ist nach dieser Rechtsprechung weniger zwingend, wenn diese Umstände der Allgemeinheit bereits bekannt sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0121739Im RIS seit
17.03.2007Zuletzt aktualisiert am
16.07.2012