Norm
DSt 1990 §3Rechtssatz
Eine Verletzung von Treuepflichten durch einen Rechtsanwalt ist so schwerwiegend, dass Vorgehen gemäß § 3 DSt, wie auch der bloße Ausspruch eines Verweises nicht in Frage kommt.Eine Verletzung von Treuepflichten durch einen Rechtsanwalt ist so schwerwiegend, dass Vorgehen gemäß Paragraph 3, DSt, wie auch der bloße Ausspruch eines Verweises nicht in Frage kommt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122047Im RIS seit
18.04.2007Zuletzt aktualisiert am
05.09.2012