RS OGH 2007/3/20 4Ob227/06w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.03.2007
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Norm

KSchG §28 Abs2

Rechtssatz

Aus § 28 Abs 2 KSchG kann nicht abgeleitet werden, dass der Erfolg einer Unterlassungsklage eine vorangegangene Abmahnung voraussetzt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122037

Zuletzt aktualisiert am

24.11.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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