RS OGH 2007/3/21 16Ok1/07

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Veröffentlicht am 21.03.2007
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Norm

KartG 2005 §7 Abs1 Z5

Rechtssatz

Der Tatbestand des Herbeiführens einer Unternehmensverbindung im Sinn des § 7 Abs 1 Z 5 KartG ist schon verwirklicht, wenn ein Unternehmen die bloße Möglichkeit erlangt, beherrschenden Einfluss auf die Tätigkeit eines anderen Unternehmens auszuüben; nicht erforderlich ist hingegen, dass dies auch die erklärte Absicht der Parteien ist oder dass ein solcher Einfluss dann auch tatsächlich ausgeübt wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0121885

Zuletzt aktualisiert am

10.12.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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