Norm
ZPO §149 Abs1Rechtssatz
Enthält ein Wiedereinsetzungsantrag weder ein einziges Bescheinigungsanbot noch irgendwelche Bescheinigungsmittel, so ist er ohne Verbesserungsauftrag abzuweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0121965Im RIS seit
22.04.2007Zuletzt aktualisiert am
19.03.2015