RS OGH 2007/3/28 6Ob2/07y, 10Ob23/13z, 4Ob133/14h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.03.2007
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Norm

ABGB §1357
ABGB §1400 A

Rechtssatz

Hat das Vertragsunternehmen seine in den AGB des Händlervertrags angeführten Sorgfaltspflichten erfüllt, trägt die Kreditkartengesellschaft das Risiko eines Missbrauchs der Kreditkarte durch Dritte. Ist der Vertragsunternehmer jedoch seinen vertraglichen Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen, entsteht keine (abstrakte) Zahlungsverpflichtung der Kreditkartengesellschaft.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 2/07y
    Entscheidungstext OGH 28.03.2007 6 Ob 2/07y
    Beisatz: Ein vereinbarungswidrig sorgloses Verhalten des Vertragsunternehmens hat im Verhältnis zur Kreditkartengesellschaft nur dann keine konkreten Auswirkungen, wenn der Karteninhaber tatsächlich Zahlung an die Kreditkartengesellschaft leistet; in diesem Fall kann das Vertragsunternehmen die ausstehende Zahlung von der Kreditkartengesellschaft fordern. (T1)
  • 10 Ob 23/13z
    Entscheidungstext OGH 23.07.2013 10 Ob 23/13z
    Beis wie T1
  • 4 Ob 133/14h
    Entscheidungstext OGH 21.10.2014 4 Ob 133/14h
    Vgl; Beisatz: Bei den „Sorgfaltspflichten“ handelt es sich richtigerweise um bloße Obliegenheiten. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0121906

Im RIS seit

27.04.2007

Zuletzt aktualisiert am

09.12.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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