Norm
KartG 2005 §35Rechtssatz
Das Verfahren über die Festsetzung und Verhängung eines Zwangsgeldes gemäß § 35 KartG ist ein selbständiges Verfahren, das als Tatbestandsvoraussetzung in § 35 Abs 1 litc KartG vorsieht, dass einem Auftrag des Kartellgerichtes nach § 11a Abs 3 WettbG nicht nachgekommen wurde.Das Verfahren über die Festsetzung und Verhängung eines Zwangsgeldes gemäß Paragraph 35, KartG ist ein selbständiges Verfahren, das als Tatbestandsvoraussetzung in Paragraph 35, Absatz eins, litc KartG vorsieht, dass einem Auftrag des Kartellgerichtes nach Paragraph 11 a, Absatz 3, WettbG nicht nachgekommen wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122095Dokumentnummer
JJR_20070330_OGH0002_0160OK00003_0700000_002