RS OGH 2007/3/30 16Ok3/07

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Veröffentlicht am 30.03.2007
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Norm

KartG 2005 §35
Verordnung (EG) Nr 1/2003 des Rates 32003R0001 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln allg

Rechtssatz

§ 35 KartG 2005 übernimmt inhaltlich unverändert die in Art 24 VO 1/2003 enthaltene gemeinschaftsrechtliche Regelung, erweitert sie aber um die Möglichkeit der Verhängung von Zwangsgeldern durch das Kartellgericht selbst. Während aber nach Art 24 VO 1/2003 die Europäische Kommission ein Zwangsgeld verhängen kann, hat das Kartellgericht auf Antrag einer Amtspartei bei Vorliegen der Voraussetzungen zwingend ein Zwangsgeld zu verhängen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122096

Zuletzt aktualisiert am

15.07.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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