RS OGH 2007/4/12 2Ob177/06b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.04.2007
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Norm

StGB §19
StPO §409

Rechtssatz

Die über den Verurteilten in einem Strafverfahren verhängte Geldstrafe wird, soweit sie nicht bedingt nachgesehen wurde, mit Rechtskraft des Urteils zur Gänze fällig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122026

Zuletzt aktualisiert am

10.12.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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