RS OGH 2007/4/17 10ObS194/06m

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Veröffentlicht am 17.04.2007
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Norm

ASVG §120 Abs1Z 1
ASVG §139

Rechtssatz

Tritt während des Bestehens von Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit, die ordnungsgemäß gemeldet wurde, eine neue Krankheit hinzu, ruht der Anspruch auf Krankengeld nicht, wenn die Ersterkrankung wegfällt, die Arbeitsunfähigkeit aber infolge der Zweiterkrankung fortdauert und der Versicherte dies und die Zweiterkrankung nicht meldet und sich auch die Fortdauer des Versicherungsfalls ärztlich nicht bestätigen ließ. Aus § 139 Abs 1 erster Satz ASVG ist in diesem Fall zu schließen, dass von einem einheitlichen Versicherungsfall auszugehen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0121928

Zuletzt aktualisiert am

10.12.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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