Norm
ASVG §255 Abs1 BaRechtssatz
Die Zeit der Ausbildung der muskulären Voraussetzungen für eine Berufsausübung sind allein nicht als Zeit des Erwerbs „qualifizierter Kenntnisse und Fähigkeiten" iSd § 255 Abs 2 ASVG anzusehen. Die Entwicklung der muskulären Struktur der Arme zwecks Erreichens einer „normalen" Arbeitsgeschwindigkeit kann nicht unter die Qualifikation durch Ausbildung subsumiert werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0121969Dokumentnummer
JJR_20070417_OGH0002_010OBS00013_07W0000_001