RS OGH 2007/4/17 10ObS13/07w

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Veröffentlicht am 17.04.2007
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Norm

ASVG §255 Abs1 Ba

Rechtssatz

Die Zeit der Ausbildung der muskulären Voraussetzungen für eine Berufsausübung sind allein nicht als Zeit des Erwerbs „qualifizierter Kenntnisse und Fähigkeiten" iSd § 255 Abs 2 ASVG anzusehen. Die Entwicklung der muskulären Struktur der Arme zwecks Erreichens einer „normalen" Arbeitsgeschwindigkeit kann nicht unter die Qualifikation durch Ausbildung subsumiert werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0121969

Dokumentnummer

JJR_20070417_OGH0002_010OBS00013_07W0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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