Norm
ABGB §1063 BRechtssatz
Eine ohne Zustimmung des Geldgebers vorgenommene Novation des drittfinanzierten Kaufvertrags begründet keine Einwendung, die dem Geldgeber nach § 18 KSchG entgegengehalten werden könnte.Eine ohne Zustimmung des Geldgebers vorgenommene Novation des drittfinanzierten Kaufvertrags begründet keine Einwendung, die dem Geldgeber nach Paragraph 18, KSchG entgegengehalten werden könnte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122065Zuletzt aktualisiert am
10.12.2009