Norm
HeimAufG §2Rechtssatz
Der Geltungsbereich des HeimAufG wird gemäß dessen § 2 einrichtungsbezogen abgegrenzt. Es ist daher auch anzuwenden, wenn ein Minderjähriger betroffen ist, der sich in einer Einrichtung im Sinne des § 2 Abs 1 HeimAufG aufhält.Der Geltungsbereich des HeimAufG wird gemäß dessen Paragraph 2, einrichtungsbezogen abgegrenzt. Es ist daher auch anzuwenden, wenn ein Minderjähriger betroffen ist, der sich in einer Einrichtung im Sinne des Paragraph 2, Absatz eins, HeimAufG aufhält.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Betreutes Wohnen, Demenz-Wohngemeinschaft, Heimaufenthaltsgesetz, PflegeheimEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122132Im RIS seit
02.06.2007Zuletzt aktualisiert am
02.08.2024