Rechtssatz
Leibrenten nach § 1284 ABGB können entweder in ziffernmäßig bestimmter Höhe ohne Wertsicherung als Hypothek oder als Reallast verbüchert werden. Unter welchen spezifischen Voraussetzungen im Lichte der Grundbuchsberichtigung nach § 136 GBG vom Erlöschen von Ansprüchen auf wiederkehrende Leistungen ausgegangen werden kann und deshalb die Löschung derartiger Rechte iS des § 136 Abs 1 GBG erfolgen darf, bestimmt § 136 Abs 3 GBG. Das Erlöschen des Bezugsrechts aus einem Leibrentenvertrag erfolgt mit dem Tod des Berechtigten und zu dessen Lebzeiten angefallene Beträge verjähren in drei Jahren, welchem Umstand durch die Sperrfrist des § 136 Abs 3 GBG Rechnung getragen wird. Nach dem Tod des Bezugsberechtigten und dem Ablauf der Sperrfrist ohne Klagsanmerkung darf unter dem Gesichtspunkt des § 136 GBG auch die Löschung einer - der grundbücherlichen Sicherung von Ansprüchen aus eine Leibrentenvertrag dienenden - Hypothek einverleibt werden.Leibrenten nach Paragraph 1284, ABGB können entweder in ziffernmäßig bestimmter Höhe ohne Wertsicherung als Hypothek oder als Reallast verbüchert werden. Unter welchen spezifischen Voraussetzungen im Lichte der Grundbuchsberichtigung nach Paragraph 136, GBG vom Erlöschen von Ansprüchen auf wiederkehrende Leistungen ausgegangen werden kann und deshalb die Löschung derartiger Rechte iS des Paragraph 136, Absatz eins, GBG erfolgen darf, bestimmt Paragraph 136, Absatz 3, GBG. Das Erlöschen des Bezugsrechts aus einem Leibrentenvertrag erfolgt mit dem Tod des Berechtigten und zu dessen Lebzeiten angefallene Beträge verjähren in drei Jahren, welchem Umstand durch die Sperrfrist des Paragraph 136, Absatz 3, GBG Rechnung getragen wird. Nach dem Tod des Bezugsberechtigten und dem Ablauf der Sperrfrist ohne Klagsanmerkung darf unter dem Gesichtspunkt des Paragraph 136, GBG auch die Löschung einer - der grundbücherlichen Sicherung von Ansprüchen aus eine Leibrentenvertrag dienenden - Hypothek einverleibt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122297Im RIS seit
08.05.2007Zuletzt aktualisiert am
02.01.2026