RS OGH 2007/5/8 5Ob23/07d

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Veröffentlicht am 08.05.2007
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Norm

HeizKG §5 Abs1
HeizKG §6 Abs1 Z1

Rechtssatz

Dass für ein Objekt eines Wohnungseigentümers eine besonders hohe Energieabnahme von Nöten ist, um die Temperatur von Objekten in günstigerer Lage zu erreichen, ist für sich allein kein rechtliches Kriterium für die Unzulässigkeit (Untauglichkeit) einer Aufteilung der Heizkosten nach Verbrauchsanteilen aus technischen Gründen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122086

Dokumentnummer

JJR_20070508_OGH0002_0050OB00023_07D0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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