Norm
HeizKG §5 Abs1Rechtssatz
Dass für ein Objekt eines Wohnungseigentümers eine besonders hohe Energieabnahme von Nöten ist, um die Temperatur von Objekten in günstigerer Lage zu erreichen, ist für sich allein kein rechtliches Kriterium für die Unzulässigkeit (Untauglichkeit) einer Aufteilung der Heizkosten nach Verbrauchsanteilen aus technischen Gründen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122086Dokumentnummer
JJR_20070508_OGH0002_0050OB00023_07D0000_001