RS OGH 2007/6/5 10Ob29/07y, 9Ob9/18s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.06.2007
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Norm

ABGB §1393 Ba
KO §30
KO §31

Rechtssatz

Der Zessionar erlangt schon mit der gültigen Abtretung eine gesicherte, konkursfeste Position hinsichtlich der bereits angelegten künftigen Forderung, sofern diese Forderung schließlich - auch nach Konkurseröffnung - einredefrei entsteht.

Entscheidungstexte

  • 10 Ob 29/07y
    Entscheidungstext OGH 05.06.2007 10 Ob 29/07y
    Bem: So schon 6 Ob 116/05k. (T1)
    Beisatz: Hier: Sicherungszession einer künftigen Forderung. (T2)
  • 9 Ob 9/18s
    Entscheidungstext OGH 28.06.2018 9 Ob 9/18s
    Beisatz: Hier: Zum Absonderungsrecht nach § 12a Abs 1 IO. (T3)
    Beisatz: Hier: Verpfändung des Einkommens aus einem künftigen Arbeitsverhältnis. (T4)

Schlagworte

zukünftige Forderungsabtretung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122159

Im RIS seit

05.07.2007

Zuletzt aktualisiert am

27.03.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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