RS OGH 2007/6/5 10ObS42/07k, 10ObS99/14b

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Veröffentlicht am 05.06.2007
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Norm

ASVG §255 Abs4

Rechtssatz

Wer nicht in das Sozialversicherungssystem integriert ist (etwa eine Hausfrau oder ein Hausmann), soll mit einer nicht versicherten Tätigkeit auch nicht in den Genuss des § 255 Abs 4 ASVG kommen, selbst wenn die gleiche Tätigkeit später in einem der Sozialversicherungspflicht unterliegenden Dienstverhältnis ausgeführt wird (als Haushälterin oder Haushälter).

Entscheidungstexte

  • 10 ObS 42/07k
    Entscheidungstext OGH 05.06.2007 10 ObS 42/07k
  • 10 ObS 99/14b
    Entscheidungstext OGH 16.12.2014 10 ObS 99/14b
    Auch; nur: Es ist nicht unsachlich, jemanden, der nicht in das österreichische Sozialversicherungssystem integriert ist, mit einer nicht versicherten Tätigkeit nicht in den Genuss des erleichterten Zugangs zu einer Leistung wegen geminderter Arbeitsfähigkeit kommen zu lassen. (T1)
    eisatz: Hier: Zeiten der Zugehörigkeit zum Pensionsfonds der Vereinten Nationen, die nicht unter Art 15 Abs 1 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der UNIDO, BGBl III 2010/111 („UNIDO-Abkommen neu“) fallen. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122171

Im RIS seit

05.07.2007

Zuletzt aktualisiert am

05.03.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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