RS OGH 2014/1/29 1Ob9/07s, 7Ob228/13z

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Veröffentlicht am 05.06.2007
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Norm

GrundbuchseinführungsG Tirol ArtI

Rechtssatz

Der Begriff der Felddienstbarkeit wird in der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs sehr extensiv ausgelegt, auf die landwirtschaftliche Zweckbestimmung kommt es nicht an.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122392

Im RIS seit

05.07.2007

Zuletzt aktualisiert am

12.03.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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