RS OGH 2007/6/5 10ObS60/07g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.06.2007
beobachten
merken

Norm

ASVG §176 Abs1 Z6

Rechtssatz

Das im vorliegenden Fall zu beurteilende Tätigwerden des Klägers (Schneiden einer Hecke unter einer Hochspannungsleitung, um den technisch notwendigen Abstand zu wahren) entspricht nicht einer betrieblichen Tätigkeit, wie sie sonst ein nach § 4 ASVG Versicherter ausübt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122173

Dokumentnummer

JJR_20070605_OGH0002_010OBS00060_07G0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten